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AGB für SIGNUM-Gutscheine

1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle von Signum Sattelservice GmbH, Gaußscher Bogen 14, 29646 Bispingen (nachstehend ″SIGNUM″), ausgegebenen Gutscheine. Soweit für einzelne Gutscheinarten besondere Bedingungen gelten, gehen diese dann diesen ″Allgemeinen Geschäftsbedingungen″ vor.


2. Datenschutz
SIGNUM nutzt personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung. Eine Verwendung für darüber hinausgehende Zwecke findet nur statt, sofern eine Einwilligung des Betroffenen oder ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vorliegen.


3. Gerichtsstand, Rechtswahl
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Verhältnis zwischen SIGNUM und einem gewerblichen Kunden ist der Sitz von SIGNUM. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


4. Reklamationen bei Kauf bzw. Umtausch
Reklamationen beim Kauf bzw. Umtausch eines SIGNUM Gutscheins müssen innerhalb von 14 Tagen ab Kauf bzw. Umtausch erfolgen, um noch die Möglichkeit einer Rückverfolgung gewährleisten zu können. Reklamationen ab 14 Tagen nach dem Kauf bzw. Umtausch werden nicht mehr anerkannt.


5. Gültigkeitszeitraum
SIGNUM Gutscheine haben Gültigkeit in dem aufgedruckten bzw. (bei elektronischen Gutscheinen) elektronisch übermittelten Zeiträumen. Ist kein Zeitraum angegeben, sind die Gutscheine unbegrenzt gültig. Jedoch behält sich SIGNUM vor, Gutscheine zu einem festzulegenden Zeitpunkt auslaufen zu lassen. In diesem Fall erhält der Kunde elektronisch oder per Post die Möglichkeit, betroffene Gutscheine einzureichen. Er erhält den Gegenwert dafür spesenfrei per Überweisung ausbezahlt.


6. Einlösung
SIGNUM Gutscheine können im Onlineshop von Signum Sattelservice eingelöst werden oder auf alle Dienstleistungen von Signum Sattelservice angerechnet werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Wechselgeld kann nicht herausgegeben werden. Bei Verlust eines SIGNUM Gutscheins ist kein Ersatz möglich. SIGNUM übernimmt keine Haftung für Kosten, die durch eine Veränderung der Zusammensetzung der angeschlossenen Partner entstehen.


7. Berechtigung bei Einlösung
SIGNUM ist nicht verpflichtet, die Berechtigung eines Gutschein-Einlösers über die Prüfung der Gültigkeit des Einlösungscodes hinaus zu prüfen. Der Inhaber des Gutscheins hat daher dafür Sorge zu tragen, dass der Gutschein und/oder der Einlösungscode nicht in die Verfügungsgewalt nicht berechtigter dritter Personen gelangt und SIGNUM unverzüglich darüber zu informieren, wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass dies gleichwohl geschehen ist. Für einen von einer nicht berechtigten Person eingelösten Gutschein gilt § 793 Abs. 1 S. 2 BGB entsprechend.


8. Erfüllung
Beim Kauf eines SIGNUM Gutscheins ist Erfüllungsort der Sitz von SIGNUM zum Zeitpunkt des Kaufes bzw. des Umtauschs. Bei Übersendung eines nicht elektronisch, sondern in verkörperter Form ausgegebenen Gutscheins an den Einlöser geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und die Gefahr des Verlustes des versandten Gutscheins entsprechend § 447 BGB mit Auslieferung an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer bzw. Einlöser über.


9. Mehrfacheinlösung
Eine missbräuchliche oder mehrfache Einlösung eines SIGNUM Gutscheins wird strafrechtlich verfolgt. Dazu zählt ausdrücklich auch der Versuch einer missbräuchlichen oder mehrfachen Einlösung.


10. Firmenkunden
Firmenkunden ist es nicht gestattet, erworbene SIGNUM Gutscheine weiter zu veräußern, weder an private Endkunden oder gewerbliche Nutzer. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch SIGNUM.
Stand: 11/20


Aufgrund einer besseren Lesbarkeit wird in den AGB auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.

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